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02. November 2020

Neue Corona-Schutzmaßnahmen ab 3. November

 

Ab 3. November treten neue Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.

 

Hier die wichtigsten Eckpunkte und Änderungen für die Erwachsenenbildung:

 

  • "Distance-Learning" wird auch im Bereich Erwachsenenbildung empfohlen.
  • Berufliche Aus- und Fortbildung bleibt erlaubt. Dies betrifft auch Veranstaltungen in Präsenz zur erforderlichen Aus- und Fortbildung von Erwachsenen. Erforderlich sind die Maßnahmen, wenn sie zu Prüfungen führen oder aus anderen Gründen nicht verschoben werden können.
  • In Beherbergungsbetrieben bleiben Nächtigung und Verpflegung bei Ausbildungen von gesetzlich anerkannten Einrichtungen weiter möglich.
  • Prinzipiell gilt bei Aus- und Fortbildungen, dass von allen Beteiligten ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine Mund-Nasen-Maske (kein Visier) zu tragen ist.
  • Für  berufliche Aus- und Fortbildungen sind  unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen keine Teilnehmer*innenbeschränkungen und keine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde verordnet.
  • Sport- und Bewegungskurse sind ab 3. November nur mehr im Freien möglich, sofern es bei der Ausübung zu keinem Körperkontakt kommt.

 

 463. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV)

 

Sachverhalt und Begründungen zur Covid-19- Schutzmaßnahmenverordnung

 

Meldung auf erwachsenenbildung.at

 

Corona-Service auf erwachsenenbildung.at

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T: 01 / 317 05 10 - 0

E: office@forumkeb.at

 

Öffnungszeiten der Bundesgeschäftsstelle:

Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr

Freitag ist das Büro geschlossen.

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