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NPO-Fonds: Von 21.2.2022 bis 30.4.2022 können gemeinnützige Einrichtungen Anträge für das vierte Quartal 2021 stellen

 

Der NPO-Fonds wurde verlängert und auf insgesamt 1,075 Milliarden Euro aufgestockt.

Von 21.2.2022 bis 30.4.2022 können gemeinnützige Einrichtungen Anträge für das vierte Quartal 2021 stellen.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Aus diesem Fonds haben bisher über 23.000 Vereine etc. und auch die anerkannten Glaubensgemeinschaften 700 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen erhalten.
  • Für das vierte Quartal 2021 werden Fixkosten wie Mieten oder Betriebskosten, aber auch coronavirusbedingte Mehrkosten gefördert. Die Höhe beträgt bis zu 90 Prozent der Einnahmenverluste im Vergleich zu 2019 und maximal 900.000 Euro.
  • Für Basispersonalkosten sowie dringend notwendig Reparaturen und Investitionen gibt es einen „Struktursicherungsbeitrag“ von fünf Prozent der Einnahmen von 2019 und maximal 75.000 Euro.
  • Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 Prozent.
  • Der Fonds wurde bis Ende März 2022 verlängert, Anträge sollten auch im 2. Quartal möglich sein.

Nähere Infos


4. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung

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