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2. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung; COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung

 

Die 2. Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung liegt vor. Sie ist ab 1. August 2022 gültig.

 

Die wichtigste Änderung:

  • Ab. 1.8.2022 gibt es keine verordnete Quarantäne mehr. Für infizierte Personen (positiv getestet!) besteht eine sogenannte Verkehrsbeschränkung. Dh. sie müssen in geschlossenen Räumen eine FFP2 Maske tragen. Diese gilt in den Seminarräumen etc. und auch am Arbeitsplatz. Dh. für Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen. Im Freien muss eine Maske getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Personen mit positivem Test und ohne Symptome können mit FFP2-Masken an Veranstaltungen teilnehmen.
  • Wenn möglich, dann soll eine Teilnahme online für diese Personen ermöglicht werden.
  • Wie bereits bisher: Eine Bildungseinrichtung kann strengere Maßnahmen festlegen.

2. Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung

Arbeitsministerium: Verkehrsbeschränkung und Arbeitsrecht

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Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr

Freitag ist das Büro geschlossen.

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